Weitere Entscheidung unten: AG Wipperfürth, 25.04.1997

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 940/97   

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OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 940/97 (https://dejure.org/1997,3801)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.11.1997 - 11 U 940/97 (https://dejure.org/1997,3801)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. November 1997 - 11 U 940/97 (https://dejure.org/1997,3801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Schreibens eines Mieters als Angebot zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages durch Einverständniserklärung hinsichtlich der fristlosen Kündigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietaufhebungsvertrag; Angebot; Annahmeerklärung; Schweigen als Annahme; Weitervermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zahlungspflicht trotz Nichtantritt und anderweitiger Überlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 407 (Ls.)
  • ZMR 1998, 425
  • WuM 1998, 283
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91

    Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 940/97
    Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 31.03.1993 (BGH, NJW 1993, 1645 ) über den Fall zu entscheiden, daß der Mieter unter Verletzung des Mietvertrages endgültig aus den Mieträumen ausgezogen war und keine Miete mehr zahlte, worauf der Vermieter die Räume anderweitig zu einem niedrigeren Mietzins weitervermietete und den Ursprungsmieter auf die Mietdifferenz in Anspruch nahm.

    Denn der Mieter, der vertragsbrüchig geworden sei, handele rechtsmißbräuchlich, wenn er sich gegenüber dein Vermieter, der sich redlich bemüht habe, durch die Weitervermietung aus der vom Mieter vertragswidrig geschaffenen Situation in beiderseitigem Interesse das Beste zu machen, auf § 552 Satz 3 BGB berufe, zumal der Vermieter aufgrund des Umstandes, daß der Mieter auf die schriftliche Ankündigung der Weitervermietung nicht reagiert habe, davon ausgehen durfte, der Mieter wolle auch weiterhin von seinem vertraglichen Nutzungsrecht an den Mieträumen keinen Gebrauch machen (BGH, NJW 1993, 1645, 1646 f.).

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90

    Vollstreckungsbescheid gegen Ehegatten - §§ 700 Abs. 6, 345 ZPO, Berufung, 'weite

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 940/97
    Denn dem Vermieter bleibt nichts anderes übrig, als die Schlüssel anzunehmen (BGH, NJW 1991, 43, 45).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 940/97
    Nur ausnahmsweise kann es als Zustimmung gewertet werden wenn nach den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs der Erklärungsempfänger eine konkrete Rechtspflicht zu widersprechen, zumindest zur Anmeldung von Vorbehalten hat so daß der Erklärende bei Ausbleiben einer Antwort darauf vertrauen darf, sein Geschäftspartner sei mit seiner Offerte einverstanden (BGH, NJW 1981, 43, 44).
  • AG Brandenburg, 23.03.2018 - 34 C 93/15

    Mitmieter zieht aus: Wann haftet er weiter und wann ist er aus dem Mietverhältnis

    Ein derartiger Mietaufhebungsvertrag kommt - wie jeder Vertrag - durch Angebot und Annahme zustande, so dass ein vereinbarter Miet-Aufhebungs-Vertrag selbst dann formlos vereinbart werden kann, wenn der Mietvertrag schriftlich abgeschlossen worden ist ( BGH , Urteil vom 27.06.2014, Az.: V ZR 51/13, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 1423 ff.; BGH , NJW 1981, Seiten 43 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 21.12.2010, Az.: I-7 U 33/10, u.a. in: Info M 2011, Seiten 170 f.; OLG Koblenz , Urteil vom 14.02.2002, Az.: 5 U 990/01, u.a. in: WuM 2002, Seiten 552 ff.; KG Berlin , NZM 1999, Seiten 462 f.; OLG Naumburg , WuM 1998, Seite 283 = ZMR 1998, Seite 425; AG Wetzlar , Urteil vom 23.10.2012, Az.: 38 C 1078/12, u.a. in: Grundeigentum 2013, Seiten 127 ff.; AG Nordhorn , Urteil vom 19.11.1996, Az.: 8 3 C 1497/96, u.a. in: WuM 1997, Seiten 36 f. ).

    Die Bewertung einer Erklärung als Angebot zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags ist in der Regel zwar nur dann gerechtfertigt, wenn durch die betreffende Erklärung mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommt, dass sich der Erklärende hierdurch binden will ( BVerfG , Beschluss vom 19.08.1996, Az.: 2 BvR 2488/94, u.a. in: WuM 1997, Seite 27; OLG Koblenz , Urteil vom 14.02.2002, Az.: 5 U 990/01, u.a. in: WuM 2002, Seiten 552 ff. OLG Düsseldorf , Urteil vom 10.12.1998, Az.: 10 U 57/98, u.a. in: NZM 1999, Seiten 970 f.; OLG Naumburg , Urteil vom 25.11.1997, Az.: 11 U 940/97, u.a. in: WuM 1998, Seiten 283 f.; LG Köln , NJW-RR 1993, Seite 1096; LG München , WuM 1990, Seiten 335 f.; AG Nordhorn , Urteil vom 19.11.1996, Az.: 8 3 C 1497/96, u.a. in: WuM 1997, Seiten 36 f. ), jedoch geht das erkennende Gericht in der hiesigen Sache davon aus, dass die damalige Vermieterin sich hinsichtlich eines derartigen Mietaufhebungsvertrages mit der nunmehrigen Beklagten zu 2.) binden wollte, wie noch ausgeführt werden wird.

  • OLG Rostock, 25.02.2002 - 3 U 209/00

    Praktikabilitätsgründe bei der Stellvertretung haben keinen Einfluß auf die

    Da nur die tatsächlich erzielten Vorteile anzurechnen sind, haftet die Beklagte auch, soweit Forderungen im nachfolgenden Mietverhältnis uneinbringlich sind (BGH NJW 2000, 1105 = NZM 2000, 184 = ZMR 2000, 207; OLG Naumburg ZMR 1998, 425).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2001 - 6 U 163/00

    Abwicklung eines Mietvertrages über gewerbliche Räume; Verschaffung der

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Rechtsprechung
   AG Wipperfürth, 25.04.1997 - 10 C 289/96   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WuM 1998, 283
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